Vom 5. bis 6. März kamen dazu Repräsentanten aus allen Bereichen der Leichten Luftsportgeräte wie Dachen- und Gleitschirmflug, Fallschirmsprung und aerodynamisch- und schwerkraftgesteuerten Fluggeräte der 120-kg-Klasse zu einem Workshop zusammen, wie der Deutsche Aero Club auf seiner Website berichtet. Ziel des Treffens war es, Ideen zu entwickeln, wie sich die bestehenden Gesetze anpassen und harmonisieren ließen. Aus den gesammelten Ideen verfasst das Bundesvberkehrsministerium konkrete Gesetzesentwürfe und legt sie allen beteiligten Ressorts vor. Diskutiert wurden unter anderem die Gesetzestexte aus der Luftverkehrs-Zulassungsordnung und aus der Luftfahrtgeräte-Prüfverodnung.
Differenzierung notwendig
Bisher wurden vonseiten des Ministeriums alle Luftsportgerätekategorien vom Fallschirm bis zum UL-Dreiachser trotz ihrer spezifischen Eigenheiten und teils erheblichen Unterschiede gemeinsam betrachtet. Im Austausch mit den Vertretern der Sparten zeigte sich aber, dass sich diese Vereinheitlichung mit den realen Gegebenheiten nicht vereinbaren lässt. So seien für die Prüfung von Gleitschirmen kostenintensive Vorrichtungen und Geräte erforderlich, was eine zentrale akkreditierte Prüfstelle des Deutschen Gleitschirm- und Drachenflugverbandes als sinnvolle Alternative zu entsprechender Technik bei jedem Hersteller erscheinen lässt. Die daraus resultierende relativ große Anzahl der Prüfungen erlaube einen entsprechend wirtschaftlichen Betrieb dieser Prüfstelle.
Ganz anders ist die Situation bei aerodynamischen gesteuerten Dreiachsern. Hier wurden in den letzten zehn Jahren drei Konstruktionen mustergeprüft, ein weiteres Flugzeug ist noch in der Flugerprobung. Bisher wurde dazu eine Musterzulassung angestoßen. Diskutiert wurden bezüglich der Zulassungsbedingungen Probleme, die sich aus den aktuellen Regelungen der Luftfahrtgeräte-Prüfverordnung und der Luftverkehrszulassungsordnung ergeben. Ein Kritikpunkt war dabei, dass durch zusätzliche Anforderungen in Deutschland wie beispielsweise vorgeschriebene Rettungsgeräte oder Lärmmessungen hiesige Hersteller gegenüber Mitbewerbern im EU-Ausland im Nachteil sind, wenngleich deren Konstruktionen auch hierzulande ohne weitere Prüfung betrieben werden dürfen.
Künftige Regeln, so eine Konklusio der Diskussionen, dürften keinen Wettbewerbsnachteil enthalten. Dazu sollen auch die ausländischen Hersteller verpflichtet werden, ein Rettungsgerät einzubauen und eine Lärmmessung durchzuführen. Die Prüfungen im EU-Ausland müssten auch mindestens dem deutschen Schutz- und Sicherheitsniveau gleichwertig sein.