Opferfamilien verklagen das LBA

(Quelle: aero.de)

Flug 4U9525 – Trümmerteile an der Absturzstelle, © BEA

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BRAUNSCHWEIG – Hinterbliebene des Absturzes einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen haben beim Landgericht Braunschweig Klage auf Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.

Die Ansprüche richten sich gegen das Luftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Braunschweig. Eine Sprecherin des Landgerichts in Niedersachsen bestätigte am Dienstag den Eingang der Klage.

Wann es zu einem Verhandlungstermin kommt, sei noch offen. Die Klage ist nach Angaben der Sprecherin dem Bundesamt noch nicht zugestellt.

Nach Angaben der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Baum, Reiter und Kollegen fordern die 32 Angehörigen zusammen rund 1,2 Millionen Euro Schmerzensgeld. Bei bisherigen Klagen am Oberlandesgericht in Hamm und am Landgericht Frankfurt verneinten die Richter die Ansprüche der Hinterbliebenen gegen die Lufthansa.

Nicht die Germanwings-Mutter sei für die flugmedizinische Beurteilung des psychisch kranken Co-Piloten verantwortlich gewesen, der die Maschine 2015 zum Absturz brachte, sondern das Luftfahrt-Bundesamt. “Die medizinische Überwachungspflicht ist Aufgabe des Staates”, hatten die Gerichte entschieden. Die bislang erfolglosen Klagen hatten sich gegen die Flugschule der Lufthansa in den USA gerichtet.

Die Lufthansa hatte nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.

Bei der Flugkatastrophe am 24. März 2015 starben alle 150 Insassen, darunter 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen des Gymnasiums in Haltern am See am nördlichen Rand des Ruhrgebiets, die auf dem Rückweg von einem Schüleraustausch in Spanien waren.

© dpa 04.07.2023 17:28

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“Die medizinische Überwachungspflicht ist Aufgabe des Staates” entschied das Gericht also und damit hat es natürlich Recht.

Unabhängig davon was die Forums-Polizei auf aero.de davon hällt.

Die medizinische Überwachungspflicht ist Aufgabe des Staates.

Nicht von Lufthansa. Nicht von Rewe. Nicht von Aldi. Nicht von Wimmer und auch nicht vom FC Bayern.

Das ist völlig richtig, die Überwachungspflicht liegt beim Staat, aber es gibt hier auch Grenzen, trotz Überwachung und Kontrolle können unvorhersehbare Situationen entstehen, die unabdingbar sind.

“Die medizinische Überwachungspflicht ist Aufgabe des Staates” entschied das Gericht also und damit hat es natürlich Recht.

Unabhängig davon was die Forums-Polizei auf aero.de davon hällt.

Die medizinische Überwachungspflicht ist Aufgabe des Staates.

Nicht von Lufthansa. Nicht von Rewe. Nicht von Aldi. Nicht von Wimmer und auch nicht vom FC Bayern.

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