Mehr Verbraucherrechte auf intermodalen Reisen

(Quelle: aero.de)

Deutsche Bahn ist Partner der Star Alliance, © Deutsche Bahn

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GOSLAR – Im Idealfall ist es bequem und obendrein besser fürs Klima, als ins Auto zu steigen: mit dem Zug zum Flughafen fahren. Doch wer haftet, wenn mal ein Flug wegen eines verspäteten Zuges verpasst wird? Braucht es für den Verbraucherschutz im intermodalen Verkehr bessere gesetzliche Regelungen?

Fachleute wollen darüber vom 24. Januar an beim Verkehrsgerichtstag in Goslar sprechen. Reisende in Europa seien durch verschiedene Rechte zwar generell gut geschützt, sagt Mobilitätsexperte Gregor Kolbe vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Doch bei den sogenannten multimodalen Reisen stießen Fahr- und Fluggastrechte regelmäßig an ihre Grenzen.

Unter intermodalen oder multimodalen Reisen werden allgemein Verbindungen mit mehreren Verkehrsmitteln verstanden, etwa auch eine Kombination von Flug und Schiff. „Ist zum Beispiel ein Zug verspätet und verpasst der Reisende dadurch seinen Flug, bleibt er häufig auf den Kosten sitzen“, erklärt Kolbe. Es brauche weitergehende Regelungen, „die ausdrücklich multimodale Reisen im Fokus haben“.

Verkehrsanbieter und Fahrtenvermittler müssten in die Pflicht genommen werden, multimodale Fahrkarten anzubieten, die dann auch einen durchgängigen Schutz bei verpassten Anschlüssen garantieren. Es müsse zudem einfacher und übersichtlicher werden, Reisen mit mehreren Verkehrsmitteln zusammen als eine Fahrkarte zu buchen.

Dazu brauche es verbindliche Vorgaben, nach denen die einzelnen Verkehrsanbieter ihre Reiseinformationen auch den Anbietern anderer Verkehrsmittel zur Verfügung stellen. Eine derartige Stärkung der Verbraucherrechte würde den öffentlichen Verkehr attraktiver machen, meint Kolbe.

EU befasst sich mit dem Thema

„Multimodale Reiseketten sind gelebte Realität in Europa“, sagt der Leiter der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, Christof Berlin, der in Goslar zu dem Thema referieren wird. Bisher fehle aber ein entsprechendes europäisches Passagierrecht dafür.

Daran werde aber gearbeitet. Die EU-Kommission habe Ende November einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, die erstmals Passagierrechte für multimodale Reisen vorsehe. Dabei gehe es unter anderem um bessere Hilfeleistungen und alternative Reiseverbindungen. Eine pauschale Entschädigung sei hingegen nicht vorgesehen, kritisiert er.

Auch der Automobilclub von Deutschland (AvD) spricht sich für bessere Rechte für multimodale Reisen aus. Der Club begrüße den im November vorgelegte Verordnungsentwurf der EU-Kommission. Aus Sicht des AvD ist es vor allem wichtig, dass Kunden beim Ticketkauf darüber informiert werden, welche Rechte ihnen zustehen.

Bei Verspätungen und Ausfällen müssten alternative Verbindungen sowie Unterkünfte und Verpflegung, wenn Reisende vor dem Ziel stranden, bezahlt werden. Alternativ müsse Entschädigung gezahlt werden – nach Auffassung des AvD für annullierte Reiseabschnitte der volle Ticketpreis.

Gütertransportwesen ist schon weiter

Im Gütertransport sei ein Zusammenspiel verschiedener Transportmittel Alltag und Haftungsfragen seien geklärt, teilt der Auto Club Europe mit. Das müsse auch bei Reisen so gehandhabt werden. Wenn beispielsweise Fluggesellschaften damit würben, dass die Anreise per Bahn zum Flughafen im Preis inbegriffen sei, müsse klar geregelt sein, dass die Airline bei Verspätungen hafte.

Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält eine Anpassung der Rechtslage für angebracht. Einerseits werde für Zubringerzüge auch im Sinne des Klimaschutzes geworben. Andererseits würden Reisende mit Zubringerflügen bei Verspätungen bevorzugt, da in diesem Fall sämtliche Rechte der Fluggastrechte-Verordnung zur Verfügung stünden. „Diesen Widerspruch gilt es aufzulösen“, sagte Rechtsanwalt Martin Diebold, der beim DAV für Verkehrsrecht zuständig ist.

© dpa 22.01.2024 06:25

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Wann wird auch endlich mal die Bahn ordentlich zur Kasse gebeten?Weil dieses marode Unternehmen dann noch maroder würde. Aber im Ernst: warum wollen Sie nicht die aktuelle und die voran gegangenen Bundesregierungen (Verkehrsminister) zu Kasse bitten, die in den vergangenen zwanzig, dreißig Jahren das System Bahn gezielt zu Gunsten des Autoverkehrs heruntergewirtschaftet haben?

Die Airlines haften für fast alles. der ÖPNV und FV ist fast immer fein raus.

Die Pönalen gegenüber der DB z.B. sind ein Witz. Maximal Ticketpreis zurück, oder Zugbindung aufgehoben, aber keinerlei Entschädigung.
Tja, siehe oben: Greifen Sie einem nackten Mann mal in die Tasche! Und dann fehlt noch mehr Geld für die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur Schiene.

Vernebelung und mit dem Finger auf andere zeigen….

Und die Airlines sollen zahlen, weil sie Geld haben?

Schön, dass hätte ich dann gerne auf alle Lebensbereiche angewendet 😀

Dann kann ich auch argumentieren: Müssten die Airlines keine Strafen zahlen, könnten sie Ihre Flotte einfacher modernisieren.

Wann wird auch endlich mal die Bahn ordentlich zur Kasse gebeten?Weil dieses marode Unternehmen dann noch maroder würde. Aber im Ernst: warum wollen Sie nicht die aktuelle und die voran gegangenen Bundesregierungen (Verkehrsminister) zu Kasse bitten, die in den vergangenen zwanzig, dreißig Jahren das System Bahn gezielt zu Gunsten des Autoverkehrs heruntergewirtschaftet haben?

Die Airlines haften für fast alles. der ÖPNV und FV ist fast immer fein raus.

Die Pönalen gegenüber der DB z.B. sind ein Witz. Maximal Ticketpreis zurück, oder Zugbindung aufgehoben, aber keinerlei Entschädigung. Tja, siehe oben: Greifen Sie einem nackten Mann mal in die Tasche! Und dann fehlt noch mehr Geld für die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur Schiene.

Dieser Beitrag wurde am 22.01.2024 14:09 Uhr bearbeitet.

Wenn beispielsweise Fluggesellschaften damit würben, dass die Anreise per Bahn zum Flughafen im Preis inbegriffen sei, müsse klar geregelt sein, dass die Airline bei Verspätungen hafte.

Das wird dann das Ende von „Zug zum Flug“ sein.

Wann wird auch endlich mal die Bahn ordentlich zur Kasse gebeten? Warum gibt es für die Airlines und Anbieter keine Rechte, Kosten dann auf die Bahn abzuwelzen?

Die Airlines haften für fast alles. der ÖPNV und FV ist fast immer fein raus.

Die Pönalen gegenüber der DB z.B. sind ein Witz. Maximal Ticketpreis zurück, oder Zugbindung aufgehoben, aber keinerlei Entschädigung. Dafür sind die Hürden zum Teil hoch. z.B. „Deutschlandticket“. Pro verpasster Fahrt, die der Reisende selbst nachweisen muss, 1,50€ Entschädigung. Aber die Bagatellgrenze für eine Auszahlung liegt bei 4€.

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