(Quelle: aero.de) MÜNSTER – Die Ausnahmeregelungen für Starts und Landungen in den Nachtstunden am Flughafen Dortmund sind aus Lärmschutzgründen rechtswidrig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster kippte am Mittwoch die entsprechenden Genehmigungen der Bezirksregierung Münster vom 1. August 2018.