(Quelle: aero.de)
PARIS – Minuten nach dem Start zündet der Passagier auf 16F eine Bombe: Daallo Airlines Flug 159 bricht in gut 10.000 Fuß Höhe den Steigflug ab – und kehrt sicher zum Flughafen Mogadischu zurück. Sieben Jahre nach dem Zwischenfall liegt der Abschlussbericht vor. Die Piloten gingen zunächst nicht von einem Anschlag aus.
„Bombenexplosion in der Kabine im Steigflug, Druckabfall, Notumkehr, sichere Landung“: Die Fallakte zu Daallo Airlines Flug 159 ist mit Vorlage des Abschlussberichts geschlossen.
Der Airbus A321 verlässt am 2. Februar 2016 mit 74 Passagieren und sieben Besatzungsmitgliedern Somalia in Richtung Dschibuti. Sieben Minuten nach dem Start, der Airbus A321 SX-BHS passiert gerade 10.400 Fuß, „kommt es in der Kabine zu einer Explosion“, hält der Bericht fest.
An der Untersuchung hat die französische Flugunfallbehörde BEA mitgewirkt. „Der Passagier auf Sitz 16F hat einen Sprengsatz in einem mitgeführten Notebook gezündet“, rekonstruieren die Ermittler das Geschehen. Tage später wird sich die Terrormiliz Al-Shabaab zu dem Anschlag bekennen.
Am Fensterplatz klafft ein „etwa ein Quadratmeter großes“ Loch im Rumpf. Der Terrorist wird ins Freie gesogen, Einsatzkäfte lesen später „im Umfeld des Flughafens“ sterbliche Überreste auf.
Im Cockpit hören die Piloten die Explosion, der Master Alarm löst aus, der Kabinendruck fällt ab. „Ich übernehme die Kontrolle“, zeichnet der Voice Recorder um 8:41:03 Uhr die Stimme das Kapitäns auf. Die Crew leitet einen Sinkflug ein, geht die Checkliste durch und dreht zum Flughafen Mogadischu um.
Drei Minuten später ist der Kabinendruck in 8.100 Fuß Höhe wieder stabil. Die Piloten vermuten ein „gesprungenes Fenster in der Kabine“ als Ursache der Explosion und des Druckabfalls, heißt es im Bericht. Der Airbus A321 landet schließlich sicher in Mogadischu, drei Passagiere im Bereich um 16F müssen medizinisch versorgt werden.
USA erlassen Elektronikverbot
Der Anschlag auf Flug 159 hat international Konsequenzen für den Flugverkehr – die Vereinigten Staaten erlassen 2017 zeitweise ein „Elektronikverbot“ im Handgepäck für Flüge von zehn Flughäfen in die USA, darunter die großen Drehkreuze Dubai, Abu Dhabi und Doha am Persischen Golf sowie Istanbul.
© aero.de Abb.: BEA