(Quelle: DHV)
Aus aktuellem Anlass (Beschwerde des französischen Verbandes) möchte der DHV auf Verhaltensregeln gegenüber der Landwirtschaft hinweisen.
In der Landwirtschaft herrscht jetzt Sommerbetrieb: Wiesen und Äcker werden z.T. intensiv bewirtschaftet, vielerorts sind die Weidetiere draußen. Aus diesem Grund bitten wir alle Flieger und Fliegerinnen um einen respektvollen Umgang, Wiesen mit hohem Gras sowie bestellte Äcker nicht zu betreten und unsere Verhaltensregeln in der Nähe von Weidetieren zu beachten. Denn beim Landen auf einer Weide mit Weidetieren oder niedrigem Überflug können die Tiere unter Umständen auch panisch reagieren.
In dieser Zeit sollte nur auf den angepachteten Start- und Landeflächen (meist durch Vereine, Flugschulen o.ä.) gelandet werden, bei Außenlandungen (Streckenflug) auf einem Feldweg bzw. am Rand des Feldes, wo kein Schaden entsteht. Nach der Landung bitte auf kurzem Weg runter vom Feld und den Schirm am Feldrand zusammenpacken. Falls durch eine Landung ein Flurschaden entstanden ist, sollte der Pilot dies dem Landwirt mitteilen. Flurschäden sind durch die Halter-Haftpflichtversicherung des Piloten gedeckt.
DHV-Referat Flugbetrieb