(Quelle: aero.de) .
Das ist deren Ernst?
Das macht doch überhaupt keinen Sinn.
“Ein Pilot arbeitet für Lufthansa CityLine in Teilzeit. Die Grundvergütung orientiert sich an der Flugdienstzeit, ab einer bestimmten Zahl an Flugdienststunden zahlt Lufthansa CityLine einen Bonus.
Nur sind die Schwellenwerte in den CityLine-Tarifverträgen für vollzeitbeschäftigte Piloten und für teilzeitbeschäftigte Piloten gleich. Das ist nach Einschätzung des EuGH problematisch.
Identische Schwellenwerte “für die Auslösung einer zusätzlichen Vergütung für teilzeitbeschäftigte Piloten” bedeuten “gemessen an ihrer Gesamtarbeitszeit einen längeren Flugstundendienst als für vollzeitbeschäftigte Piloten”, befanden die Luxemburger Richter (Urt. v. 19.10.2023, Az. C-660/20).
Teilzeitbeschäftigte Piloten würden damit in höherem Maß belastet “und werden die Anspruchsvoraussetzungen für die zusätzliche Vergütung weitaus seltener erfüllen als ihre vollzeitbeschäftigten Kollegen”, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Vorabscheidung des Gerichts.
Der Pilot hatte vor deutschen Arbeitsgerichten geltend gemacht, dass die Schwellenwerte im Verhältnis der von ihm geleisteten Stundenzahl aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Teilzeittätigkeit herabzusetzen seien.”
Hä?
Natürlich gilt die Mehrarbeit für Vollzeitbeschäftigte, weil die natürlich eine höhere Belastung haben, sie arbeiten ja auch mehr?
Das Entschädigt die LH mit einem Bonus.
Nun will ein Teilzeitpilot einen Bonus für eine Belastung die er nicht hat, wenn er über seine vertraglich vereinbarten Stunden arbeitet?
Das ist doch Käse.
Wenn ich 20h fliege und 2h mehr mache ist es was anderes als wenn ich 40h fliege und 2h mehr mache, das ist doch klar.